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Strom-Grundversorgungstarif - VfGH prüft Einschränkungen in NÖ / Kundin geht gerichtlich gegen Verbund vor - Verbraucherschutzverein unterstützt Verfahren

Eine Kundin forderte vom Verbund über ein Verfahren ihr Recht auf eine relativ günstige Grundversorgung mit Strom ein. Das niederösterreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht jedoch Einschränkungen der Grundversorgung vor. Doch das Bezirksgericht für Handelssachen hat heute, Dienstag, in dem Verfahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkungen geäußert und einen Normprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt.

"Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt und hoffen nun, dass der Verfassungsgerichtshof rasch Klarheit schafft," sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), der die Klägerin bei diesem Verfahren unterstützt.

Der VSV bringe laut einer Aussendung des Vereines weiter Klagen gegen den Verbund und andere Energieversorger zur Anerkennung der Grundversorgung und gegen Preiserhöhungen ein. Die Klagen werden vom Prozessfinanzierer Padronus finanziert und von den Rechtsanwälten Mag. Salburg und Dr. Maderbacher geführt.

fel/kre

 ISIN  AT0000746409
 WEB   http://www.verbund.com

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