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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle Geschäftsbedingungen und Besonderen Bedingungen der Marke easybank sowie weitere Gesetzesinformationen zum Download als PDF-Dokument:

Gegenüberstellung: Unterschiede zwischen den neuen Geschäftsbedingungen der easybank Fassung 2022 und der bisher geltenden Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BNP PARIBAS S.A. Niederlassung Österreich („Hello bank!“) Fassung 2021

Gegenüberstellung AGB 2018 auf 2022

Gegenüberstellung Geschäftsbedingungen für easybank Kreditkarten (Kreditkartenbedingungen) Fassung Dezember 2018 mit Fassung August 2022

Gegenüberstellung besondere Bedingungen eBanking August 2019 auf November 2023

Gegenüberstellung Besondere Bedingungen für easy kreditkarte mit Geschäftsbedingungen für easybank Kreditkarten Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung Kreditkartenbedingungen der Co-branded Mastercard mit Geschäftsbedingungen für easybank Kreditkarten Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung Besondere Bedingungen easy kreditkarte gold mit Geschäftsbedingungen für easybank Kreditkarten Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung Kreditkartenbedingungen der ÖAMTC Clubkarte mit Kreditkartenfunktion mit Geschäftsbedingungen für easybank Kreditkarten Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung Besondere Bedingungen 3D Secure für Registrierungen bis 23.9.2019 mit Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung BB easy kreditkarte Teilzahlung mit Fassung Besondere Bedingungen für die Teilzahlung Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung BB Co-branded Mastercard Teilzahlung mit Fassung Besondere Bedingungen für die Teilzahlung Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung BB Teilzahlung Fassung 2017 mit Fassung Besondere Bedingungen für die Teilzahlung Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung BB Teilzahlung der ÖAMTC Clubkarte mit Kreditkartenfunktion mit Fassung Besondere Bedingungen für die Teilzahlung Fassung Dezember 2019

Gegenüberstellung Besondere Bedingungen für easy karte Fassung Juli 2020 mit Fassung August 2017, Stand März 2020

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert. Für Einleger, die der BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich ("Hello bank!") eine Einlage geleistet haben, die von der Unternehmensübernahme betroffen ist und der Hello bank! sowie der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft insgesamt mehr als 100.000 Euro anvertraut haben, besteht gemäß § 37a Abs. 5 BWG für eine Dauer von drei Monaten ab Veröffentlichung dieses Hinweises die Möglichkeit, den 100.000 Euro übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Unternehmensübernahme besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder an ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Nähere Informationen zum Österreichischen Einlagensicherungssystem sind unter https://www.einlagensicherung.at abrufbar.

 

Allgemeine Bankinformation

Grundsätze für den Umgang mit Interessenskonflikten

Grundsätze der Geschäftsausführung (execution policy)

Allgemeine Information für Kunden über Annahme von Vorteilen

Risikohinweise für Wertpapiergeschäfte

Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz

Informationen gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)

Informationsblatt zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Gesetzestext zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (BWG)

FATCA Informationsblatt

Informationen über Referenzwerte

Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz easy kreditkarte

Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz – easybank Kreditkarten (mit Ausnahme von easy kreditkarte)

Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer:

  • Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.
  • Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
  • Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...).
  • Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).

Alle Details dazu finden Sie im Informationsblatt der Europäischen Kommission.

Informationsblatt § 38 ZaDiG 2018