Vor der Verschmelzung der easybank AG mit BAWAG P.S.K. waren Einlagen bei BAWAG P.S.K und Einlagen bei easybank AG jeweils mit maximal EUR 100.000 von der Einlagensicherung umfasst. Mit der Verschmelzung erhöht sich die Grenze der Einlagensicherung nicht, Einlagen sind bis maximal EUR 100.000 in Einlagensicherungsfall pro Einleger und pro Kreditinstitut gesichert. Durch die Verschmelzung hält der Kunde seine Einlage nur mehr bei einem Kreditinstitut, der BAWAG P.S.K., wodurch im Sicherungsfall der Einleger bis zu einem Auszahlungsbetrag von EUR 100.000 gesichert ist.
Kunden, deren Einlagenstand höher als EUR 100.000 ist, werden im Fall einer Verschmelzung von Kreditinstituten vom Gesetz geschützt und sind gem. § 37a Abs 5 BWG berechtigt bis 24. Juni 2020 (3 Monate nach Mitteilung der Verschmelzung) Einlagen, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, soweit sie über die Deckungssummer hinausgehen, abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Für die Abhebung oder Übertragung darf kein Entgelt verrechnet werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten und unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Anlagekonten, Festgelder, Kapitalsparbücher, zeitlich gebundene oder tägliche fällige Sparbücher, erstattungsfähig. Auch bei Gemeinschaftskonten gilt der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro Person bis zu EUR 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000. Das Gleiche gilt sinngemäß für Gemeinschaftssparbücher, die jedoch vor Auszahlung des gesicherten Betrags vorgelegt werden müssen.
Kunden, die Guthaben, die insgesamt EUR 100.000 übersteigen, reduzieren oder transferieren wollen, bitten wir um schriftliche Kontaktaufnahme sowie um Angabe, dass die Transaktion aufgrund des § 37a Abs 5 BWG erfolgen soll. So kann diese Aktion eindeutig zugeordnet, geprüft und ggf. entgeltfrei gestellt werden.
Bei BAWAG Produkten wenden sich die Kunden bitte an kundenservice@bawagpsk.com und bei easybank Produkten bitten an easy@easybank.at
Wie bereits auch von BMF und der OeNB kommuniziert, halten wir fest, dass die Bargeldversorgung in Österreich flächendeckend sicher gestellt ist. Die Filialen der BAWAG P.S.K. sind geöffnet, die Geräte werden serviciert und befüllt. Wir weisen unsere Kunden im Rahmen von unterschiedlichen Kommunikationsmaßnahmen darauf hin, dass Bargeld – neben Bankfilialen – bei mehr als 9.000 Geldausgabeautomaten österreichweit sowie an zahlreichen POS-Kassen im österreichischen Lebensmittelhandel im Zuge des Bezahlvorgangs mit einer Kontokarte behoben werden kann. Gerade in der aktuellen Situation empfehlen wir aus hygienischen Gründen vor allem die Bezahlung mit Karte bzw. kontaktlos und weisen auch darauf hin, dass selbstverständlich der elektronischen und automatisierte Zahlungsverkehr reibungsfrei und sicher läuft.