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Was ist eine Stundung?
Eine Stundung ist ein Aussetzen Ihrer monatlichen Rückzahlungsverpflichtung. Der gestundete Betrag muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden, entweder
- in Form einer Einmalzahlung nach Ablauf des Stundungszeitraums oder
- der gestundete Betrag wird nach Ablauf des Stundungszeitraums bei gleichbleibender Laufzeit auf die verbleibenden Raten aufgeteilt oder
- die Laufzeit des Kredites verlängert sich um den Stundungszeitraum.
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Für wen gilt die neue gesetzliche Regelung hinsichtlich Raten-Stundungen?
Verbraucher und Kleinstunternehmen können die Rückzahlung von Kreditraten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Krediten unkompliziert aussetzen, um finanzielle Engpässe aus der COVID-19-Krise zu überbrücken. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass der Kreditnehmer ein aufgrund der COVID-19-Pandemie niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass hat. Kunden müssen nachweisen, dass ihre Einnahmeausfälle auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind und ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind. Die Regelungen umfassen nur Kreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
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Ich möchte, dass mir meine Kreditraten gestundet werden? Was muss ich tun?
Als Verbraucher und Kleinstunternehmen können Sie die Rückzahlung von Kreditraten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Krediten unkompliziert aussetzen, um finanzielle Engpässe aus der COVID-19-Krise zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Kreditnehmer aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass haben. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen ein Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns einen Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.
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Kostet die Stundung etwas? Zahle ich trotzdem weiter Stundungsentgelt?
Nein, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zu den Stundungen hat die BAWAG P.S.K. entschieden, das Stundungsentgelt gemäß Preisblatt „Entgelte und gesetzliche Gebühren für Verbraucher- und Kommerzkredite“ in der Höhe von € 50,- pro genehmigter Stundung bis Ende Oktober nicht einzuheben. Dies gilt sowohl für Privat- als auch Kommerzkunden. Während der gesetzlichen Stundung werden für das aushaltende Kapital nach unserer Auslegung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes die Sollzinsen Ihrem Kreditkonto weiterhin angelastet. Sie müssen diese allerdings während des gestundeten Zeitraumes nicht bezahlen, sondern diese werden im Anschluss auf die restlichen Raten bis zum Laufzeitende verteilt. Dadurch erhöhen sich Ihre monatlichen Raten.
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Muss ich während der Stundung Zinsen zahlen?
Bei Kreditverträgen, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden, können Verbraucher und Kleinstunternehmer die vollständige Aussetzung von Zinszahlungen und Tilgungsleistungen veranlassen. Das bedeutet: Während der Stundung brauchen Sie nichts zurückzahlen. Während dieser Zeit wird die Tilgung von Kapital und Zinsen für Ihren Kredit ausgesetzt.
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Kann ich den monatlichen Fonds-Ansparplan vorübergehend aussetzen?
Der Fonds-Ansparplan kann jederzeit ausgesetzt oder beendet und zu einem späteren Zeitpunkt im e-banking wieder eröffnet werden.
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Ich habe online eine Stundung veranlasst. Wie erfahre ich, ob meine Anfrage zur Stundung erledigt wird?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob die Ihre Raten gestundet werden. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden raschestmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!