
easy zukunftsvorsorge
- schon ab € 30,- monatlich
- staatliche Prämie von 8,5% für 2012
- Pensionsauszahlung schon
ab dem 40. Lebensjahr möglich,
frühestens nach 10 Jahren Laufzeit. - Auszahlung als Einmalbetrag
nach 10 Jahren möglich
(keine widmungsgemäße Verwendung) - Versicherungssteuer-,
Einkommenssteuer- und KESt-frei
Investieren Sie in eine unbeschwerte Zukunft
Sie suchen eine sichere Möglichkeit, Ihren gewohnten Lebensstandard auch im wohlverdienten Ruhestand genießen zu können? Mit der easy zukunftsvorsorge bei der BAWAG P.S.K. Versicherung AG geht das ganz einfach und ertragreich.
Die private Pensionsvorsorge wird immer mehr zum "MUSS". Sinkende staatliche Pensionen, rückläufige Geburtenraten, eine ansteigende allgemeine Lebenserwartung und ein daher erhöhter Kapitalbedarf im Alter vergrößern die zu erwartende Pensionslücke und lassen immer mehr Menschen die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsorge erkennen. Wenn Sie Ihren privaten Lebensstandard auch in Ihrer Pension beibehalten wollen, dann brauchen Sie einen entsprechenden finanziellen Polster.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- staatliche Prämie von 8,5 % für 2012 (bis zu € 198,04)
- Maximaleinzahlung 2012: € 194,16 monatlich bzw. € 2.329,88 jährlich
- Sicherheit durch strenge gesetzliche Veranlagungsrichtlinien
- bei widmungsgemäßer Verwendung Versicherungssteuer-, Einkommensteuer- und KESt-frei
- kein Unterjährigkeitszuschlag, kein Ausgabeaufschlag, keine Depotgebühr
- Lebenszyklusmodell (0-54 Jahre: mind. 30% Aktienquote; 55-56 Jahre: mind. 15% Aktienquote)
- Kapitalgarantie auf Einzahlungen und staatliche Prämien zum Laufzeitende (gesetzliches Pensionsalter)
- Überbrückungspension bei Kapitalverzehr auf Kundenwunsch, z.B. bei Altersteilzeit (frühestens ab dem 50. Lebensjahr und längstens bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension
möglich) - Auszahlung als lebenslange Pension bereits ab dem 40. Lebensjahr möglich, frühestens nach 10 Jahren Laufzeit
- Kapitalauszahlung nach 10 Jahren Laufzeit bei dringendem Kapitalbedarf
- Eintritt der Erben in den Vertrag, im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers
- bis zum 50. Lebensjahr
